Ein Autounfall ist eine Stresssituation, die schnell zu Überforderung führen kann. Doch gerade in diesem Moment ist es wichtig, besonnen und strukturiert vorzugehen, um die eigenen Rechte zu wahren und eine reibungslose Schadensabwicklung zu gewährleisten.
Die unmittelbar nach dem Unfall ergriffenen Maßnahmen können entscheidend sein für den weiteren Verlauf und die Höhe der Entschädigung. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Schritte, die Sie nach einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug unternehmen sollten.
1. Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern
Die erste und wichtigste Regel nach einem Unfall: Ruhe bewahren. Sichern Sie die Unfallstelle umgehend, um weitere Gefahren zu vermeiden. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf.
Bringen Sie sich und eventuelle Mitfahrer in Sicherheit. Diese Schritte sind entscheidend, um Folgeunfälle zu verhindern und die Voraussetzungen für die weiteren Maßnahmen zu schaffen.
2. Beweise sammeln und Polizei rufen
Dokumentieren Sie den Unfallhergang so detailliert wie möglich. Machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven – vom Gesamtschaden, den beteiligten Fahrzeugen, der Unfallstelle, Bremsspuren und eventuellen Beschilderungen.
Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten der anderen Unfallbeteiligten und möglicher Zeugen. Tauschen Sie unbedingt die Versicherungsdaten aus.
Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, hohem Sachschaden oder wenn sich der Unfallgegner weigert, seine Daten preiszugeben, sollten Sie die Polizei rufen. Die polizeiliche Aufnahme des Unfalls ist ein wichtiges Beweismittel.
3. KFZ-Gutachter konsultieren
Gerade bei größeren Schäden ist die Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Gutachters unerlässlich. Dieser Sachverständige erstellt ein detailliertes Gutachten, das den Umfang des Schadens, die voraussichtlichen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert und eine mögliche merkantile Wertminderung objektiv festhält.
Das Gutachten dient als fundierte Grundlage für die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und stellt sicher, dass Sie eine faire Entschädigung für den erlittenen Schaden erhalten.
Die Kosten für den KFZ-Gutachter werden bei eindeutiger Schuld des Unfallgegners in der Regel von dessen Versicherung übernommen.
4. Reparatur in einer qualifizierten Werkstatt
Wählen Sie eine qualifizierte Auto Werkstatt Ihres Vertrauens für die Reparatur. Auch wenn Versicherungen oft Partnerwerkstätten vorschlagen, haben Sie in der Regel das Recht auf freie Werkstattwahl.
Eine gute Werkstatt arbeitet nach Herstellervorgaben, verwendet Original- oder gleichwertige Ersatzteile und gewährleistet eine fachgerechte Reparatur. Eine sorgfältige Instandsetzung ist entscheidend für die Sicherheit und den Werterhalt Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall.
5. Versicherung informieren und Ansprüche geltend machen
Informieren Sie umgehend Ihre eigene Versicherung über den Unfall, auch wenn Sie nicht der Verursacher sind. Legen Sie alle gesammelten Beweise, den Polizeibericht (falls vorhanden) und das KFZ-Gutachten vor.
Melden Sie alle Ihnen entstandenen Schäden an – nicht nur die am Fahrzeug, sondern auch mögliche Mietwagenkosten, Abschleppkosten oder eine Unkostenpauschale. Eine vollständige und korrekte Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist wichtig, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
6. Felgentuning nach Unfallschaden
Nach einem Unfall kann es vorkommen, dass nicht nur die Karosserie, sondern auch die Felgen beschädigt wurden. Ist dies der Fall, sollten Sie die Beschädigung der Felgen im KFZ-Gutachten festhalten lassen.
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, beschädigte Felgen fachgerecht reparieren oder austauschen zu lassen. Sollten Sie den Unfall zum Anlass nehmen wollen, Ihre Felgen optisch zu verändern oder aufzurüsten, fällt dies unter den Begriff Felgentuning.
Beachten Sie jedoch, dass Kosten für eine reine optische Aufwertung nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden. Reparaturkosten für unfallbedingte Felgenschäden hingegen schon. Klären Sie solche Aspekte immer mit dem Gutachter und der Werkstatt.